Je nach Versicherungsart ergeben sich Unterschiede, die ich nachfolgenden aufgelistet habe:
  • Für Privatpatienten und Patienten mit Beihilfe gilt: generell ja. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und wird somit in der Regel von Ihrer Krankenkasse erstattet. Manchmal kommt es entsprechend den Versicherungsvereinbarungen zu Unterschieden. Gegebenenfalls bedarf dies einer Abstimmung mit mir bzw. Ihrer Krankenkasse im Vorfeld.
  • Berufsgenossenschaft: für Patienten besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit sich nach einem Arbeits- und/oder Wegeunfall vom jeweiligen D-Arzt eine Verordnung für Krankengymnastik ausstellen zu lassen. Entsprechend der auf der Verordnung aufgeführten Positionen und Zeiteinheiten bin ich berechtigt diese im Rahmen meiner Tätigkeit als Physiotherapeutin/Krankengymnastin durchzuführen.
  • Gesetzlich Versicherte/Selbstzahler: sofern Sie nicht über eine Heilpraktikerzusatzverischerungen oder eine spezielle Vereinbarung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, sprechen Sie mich bitte gleich bei der Terminvereinbarung auf die anfallenden Kosten an